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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hebammen Anna Bischof (nachfolgend „Hebamme“ genannt).

Letzte Änderung: 29.12.2023

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme Anna Bischof, nachfolgend „Hebamme“. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang des Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebamme (www.hebammeannabischof.de)

1.1 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.

2. Kassenleistungen, Wahlleistungen, Zusatzleistungen 

2.1 Kassenleistungen

Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:

  • Vorgespräch

  • Beratung

  • Schwangerschaftsvorsorge, einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen

  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

  • Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche)

  • Beratung bei Still-und Ernährungsproblemen des Säuglings

  • Beikostberatung

2.2 Wahlleistungen

Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Der zu zahlende Betrag berechnet sich nach der jeweiligen gültigen Hebammengebührenordnung.

2.3 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Zusatzleistungen sind:

  • Einzelberatungen

  • Mehraufwand Akupunktur

  • Mehraufwand K-Taping

  • Schwangerschafts- und Rückbildungsmassagen

2.4 Anmeldung/Vertragsabschluss

Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann mündlich, per E-Mail, oder telefonisch erfolgen. 

Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistungen oder Zusatzleistung vereinbart die Leistungsempfängerin einen Termin und mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht. Die Leistungsempfängerin stellt der Hebamme alle zur Abrechnung relevante Daten über die Internetseite der Hebamme zur Verfügung. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. 
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.

Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.

Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.

2.5 Abrechnung

2.5.1 Abrechnung von Kassenleistungen

Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab. In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die Leistungsempfängerin der Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist.

Privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Kassenleistungen der Hebamme verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei privat versicherten Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der privaten aktuell gültigen HebGV des Bundeslandes Hessen. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B Heilfürsorgeberechtige), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind. Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.

2.5.2 Abrechnung von Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Leistung wird nach der Erbringung durch die Hebamme in Rechnung gestellt oder unmittelbar nach der Erbringung der Leistung in bar oder per Rechnung per Überweisung innerhalb von 7 Tagen beglichen. 

Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Die Höhe der Vergütung einer Zusatzleiszung wird im Behandlungsvertrag über Zusatzleistungen geregelt. 

2.6 Absage von Kassenleistungen/Zusatzleistungen

2.6.1 Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin schnellstmöglich informieren. Der Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.

2.6.2 Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist die Hebamme berechtigt eine hinzugezogene Kollegin zu beauftragen. Eine Vertretung ist aber nicht gewährleistet. In Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogene Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme mit diesen AGBs von der Schweigepflicht, wegen über der hinzugezogenen Kollegin und berechtigt damit die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten Daten und Inhalte der Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiter zu geben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im Vorfeld angekündigt.

2.6.3 Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Leistung keine Kosten für die Leistungsempfängerin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes bei einer gebuchten Kassenleistungen, in Höhe der entsprechenden Vergütung für die gebuchte Zusatzleistung an. Verspätet sich die Leistungsempfängerin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Leistungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Leistungsempfängerin die dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.

3. Dokumentation

Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Miya® – Yostheq Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten, medizinische Befunde) an Miya® – Yostheq Software GmbH, der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Miya® – Yostheq Software GmbH einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Dokumentation erforderlich ist.

3.1 Medizinische Unterlagen
Die Hebamme erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittel im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.

Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.

4. Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte

Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender Kurse und Onlineberatungen, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Hebamme.

5. Haftung

5.1 Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. 
5.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Leistungsempfängerin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.

5.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. Abhalten eines Neugeborenen) handelt die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.

5.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.

5.5 Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

6. Pflichten der Leistungsempfängerin

Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für den Kurs/Termin geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der Hebamme sind vor Kurs-/Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs/Termin auswirken können.

7. Erreichbarkeit der Hebamme

Die Erreichbarkeit der Hebamme ist Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00 was die Leistungsempfängerin zur Kenntnis genommen hat.

Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht. In akuten Situation suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den Notruf 112!

8. Reklamation über Dienstleistungen der Hebamme

Reklamationen bezüglich einer von einer Leistungsempfängerin empfundenen Schlechtleistung der Hebamme sind ihr schriftlich binnen zwei Wochen nach Kursende/Terminende vorzutragen.

9. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Datenschutzerklärung für Kurse

Von Hebamme Anna Bischof

  1. Allgemeines 

(1) Die Buchung einer Veranstaltung (Geburtsvorbereitungskurs,Rückbildungskurs o.ä.) beinhaltet nicht automatisch die Betreuung durch die Hebamme in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder/und im Wochenbett. Sollte die Hebamme noch freie Kapazitäten für die Betreuung z.B. im Wochenbett haben, muss ein gesonderter Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.

(2) Beantwortung von Fragen oder Beratungen vor und nach Kursen (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) werden nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung abgerechnet.

(3) Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst ca. 14 (Geburtsvorbereitungskurs am Abend) bzw. 12 (Geburtsvorbereitungskurs kompakt) Unterrichtsstunden à 60 Minuten. Maximal 14 Stunden (840 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Der Rückbildungskurs umfasst 6 x 100 Minuten. Maximal 10 Stunden (600 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das heißt es kann jeweils maximal nur ein Geburtsvorbereitungskurs und ein Rückbildungskurs von der Krankenkasse übernommen werden.

(4) Der Kurs findet im Kursraum der Praxis Menschenreich, Loschwitzer Straße 15a in 01309 Dresden statt.

  1. Anmeldung zum Kurs

(1) Der Vertrag kommt nach Anmeldung der Vertragspartnerin/des Vertragspartners erst mit der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebamme zustande.

(2) Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner hat bei der verbindlichen Anmeldung alle anfallenden Kosten zu begleichen.

(3) Es handelt sich um einen geschlossenen Kurs, d.h. die TeilnehmerInnen können während des Kurses nicht durch andere TeilnehmerInnen ersetzt werden. Die Hebamme behält daher ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Kursteilnehmerin und/oder ihr/e Partner/in an der Teilnahme einzelner Unterrichtsstunden verhindert ist/sind, gleichgültig, ob die Kursstunde schuldhaft versäumt wurde oder nicht. Es ist nicht möglich nur einzelne Stunden eines Kurses zu buchen.

(4) Der Kurs ist für eine begrenzte Anzahl an TeilnehmerInnen ausgelegt. Die Hebamme behält sich vor den Kurs bei Nichterreichung einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl nicht durchzuführen und ersatzlos zu streichen. 

(5) Die Hebamme behält sich vor den Kurs aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Eine Änderung der Vertragsparteien erfolgt hierdurch nicht.

(6) Aus wichtigen Gründen können Kursstunden verschoben werden. Eine Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.

(7)  Die Hebamme begleiten intermittierend Studierende der Hebammenwissenschaften oder Praktikantinnen. Wenn die/ der Kursteilnehmerin/ Kursteilnehmer sich für den Kurs entscheiden, sind sie damit einverstanden, dass gegebenenfalls Studierende oder Praktikantinnen im Kurs anwesend sind und entbinden die Hebamme von der Schweigepflicht diesen gegenüber.

(8) Die Kurse der Hebamme werden durch die Firma Miya Yoshteq abgerechnet.

  1. Stornierung des Kurses

(1) Dem/Der Teilnehmer/in steht das Recht zu bis zu vier Wochen vor Beginn des Kurses diesen schriftlich oder per E-Mail ohne Anfallen von Kosten zu stornieren. Bis dahin bereits getätigte Zahlungen werden zurückerstattet (zB die Partnergebühr). Erfolgt keine schriftliche Stornierung, müssen die Kursgebühren in Höhe der privat Gebührenverordnung des Bundeslandes Sachsen bezahlt werden. Es ist nicht möglich einzelne Kursstunden zu stornieren.

(2) Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Kursgebühr fällig und wird nicht von dem Krankenversicherer des/der Teilnehmers/in übernommen. Es gilt dann die privat Gebührenverordnung für Hebammen des Bundeslandes Sachsen als vereinbart.

Das Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs gilt nicht als Abmeldung!

(3) Versäumte Kursstunden werden nicht ersetzt oder nachgeholt und es erfolgt keine Reduzierung des Kursentgelts. Die Kosten der versäumten Kursstunden werden der/dem Teilhnehmer/in in Rechnung gestellt. Die Höhe dieses Betrages liegt bei 15,92 €/ 60 Minuten. Der Grund der Nichtteilnahme ist unerheblich.

(4) Ein anderweitiges Stornierungs- bzw. Kündigungsrecht zur vorzeitigen Beendigung des Kurses steht den TeilnehmerInnen nicht zu, ausgenommen der zu vertretenden Pflichtverletzung durch die Hebamme.

(5) 3. (3) und (4) findet keine Anwendung bei Vorliegen von folgenden Gründen:
(a) Die vorzeitige Entbindung.
(b) Eine schwerwiegende Erkrankung (bei ärztlicher Attestierung) der schwangeren Frau (nur für den Geburtsvorbereitungskurs gültig).

4. Kündigung durch die Hebamme

Die Hebamme kann von dem Vertrag aus folgenden Gründen zurücktreten:
(a) Vorliegen der Umstände nach 2. (4) der AGB.
(b) Die Kursleiterin kann den Kurs aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Hebamme liegt, nicht abhalten (z.B. Krankheit).

5. Erstattungen bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs

(1) Bei regelmäßiger Teilnahme, inklusive getätigter Unterschrift auf dem Abrechnungszettel, erstatten die gesetzlichen Krankenversicherer derzeit regelmäßig die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen der Hebammen nach §134a SGB V.

(2) Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung. Sollten sich die Kursgebühren der gesetzlichen Krankenkassen zwischenzeitlich ändern, werden die Kursgebühren daran angepasst. Die Hebamme rechnet den in Sachsen gängigen 2- fachen Satz ab. Die Hebamme empfiehlt allen privat Krankenversicherten, sich vor Kursbeginn zu erkundigen, ob ihre Krankenversicherung die Hebammenleistung abdeckt. Die Verpflichtung der Teilnehmerin zur Begleichung des Kursentgelts besteht unabhängig von der Kostenerstattung durch den privaten Krankenversicherer.

(3) Ein Anspruch auf Gewährung einer Ermäßigung besteht grundsätzlich nicht.

(4) Alle besuchten Kursstunden sind auf dem beiliegenden Zettel für die Krankenkasse zu quittieren. Für einzelne Krankenkassen wird die Abrechnung verschlüsselt online vorgenommen, mit dem Datentransfer erklärt sich der/die Telnehmer/in einverstanden.

(5) Falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse festgestellt werden kann, werden die Kosten des/der Kursteilnehmers/ Kursteilnehmerin als Selbstzahler privat in Rechnung gestellt.

6. Partnergebühr

Die Partnergebühr im Geburtsvorbereitungskurs beträgt derzeit pro 60 Minuten 15 €. Die Partnergebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kurs ohne Partner/in besucht wird oder der/die Partner/in aufgrund von Krankheit etc. nicht teilnehmen kann. Sie ist bei der verbindlichen Anmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:

Anna Bischof
VR-Bank in Mittelbaden eG
IBAN: DE50 6656 2300 0060 0011 70

 

Dies soll innerhalb von 7 Tagen nach der Infomail geschehen, ansonsten verfällt der Kursplatz.

Die Hebamme stellt eine Rechnung über die Zahlung der Partnergebühr aus, die der/die Kursteilnehmer/in bei der Krankenkasse einreichen können. Viele Krankenkassen übernehmen die Partnergebühr inzwischen. Die Hebamme kann nicht garantieren ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.

7. Haftungsausschluss

(1) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt eigenverantwortlich.

(1) Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist ausgeschlossen, mit Ausnahme einer Pflichtverletzung durch die Hebamme, sowie einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen.

Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.

Mit der Buchung wird bestätigt, dass der Gesundheitszustand des/ der Teilnehmers/ Teilnehmerin die Teilnahme am gebuchten Kurs erlaubt. Der/ die Teilnehmer/ in ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. Dies gilt vor allem, wenn diese Beschwerden für den Kurs und seine Inhalte relevant sind.

Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung/Betreuung jederzeit zu beenden, wenn Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft angegeben oder Therapiemaßnahmen nicht umgesetzt werden.

(2) Der Anspruch auf Schadensersatz ist bei der Verletzung von sonstigen Schäden ausgeschlossen, mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Hebamme, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgelegte Gegenstände oder abgestellte Kinderwägen o.ä..

(3) Die Aufsichtspflicht über das Kind/ die Kinder beim Rückbildungskurs liegt bei der Kursteilnehmerin. Ältere Geschwisterkinder dürfen nicht zum Kurs mitgebracht werden. Während der Babykurse (zB Babymassage) liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. der Begleitperson.

8. Pandemiesituation

Sollte es aufgrund von Infektionsschutzgesetzen, Anweisungen der örtlichen Behörden oder anderen gesetzlichen Regelungen nicht möglich sein den Kurs vor Ort stattfinden zu lassen, wird der Kurs als Onlinekurs (Audio-Video-Chat) stattfinden bzw. fortgeführt. Eine Stornierung auf Grund des Wechsels von einem Präsenz/Vor-Ort-Kurs zu einem Onlinekurs bzw. umgekehrt ist ausgeschlossen.

9. Datenschutzinformation
Hebammen unterliegen im Rahmen Ihrer Betreuung der Schweigepflicht. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig.

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.

(1) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Hebamme Anna Bischof

Loschwitzer Straße 15a

Telefon: 01732493892

(2) Zweck der Datenverarbeitung 

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.

Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die ich erhebe. Zu diesen Zwecken können mir auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzt*innen oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.

(3) Empfänger Ihrer Daten

Ich übermittle Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein.

Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

(4) Speicherung Ihrer Daten

Ich bewahre Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB bin ich dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der Berufsordnung der Länder.

(5) Ihre Rechte 

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötige ich Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.

Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der für mich zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5 
01067 Dresden

(6) Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.

Ihre Hebamme

Anna Bischof

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